Ihr Arzt kann Trink- und Sondennahrung verordnen
In der Schweiz können die Kosten für Trink- und Sondennahrungen aus der Grundversicherung übernommen werden. Voraussetzung für eine Kostengutsprache ist, dass Ihr Arzt die Nahrung mit einer medizinischen Begründung verordnet. Diese sogenannte medizinische Indikation muss den Richtlinien der Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz (GESKES) für die künstliche Ernährung zu Hause entsprechen.
Das Kostengutsprachegesuch muss beim Schweizerischer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenkassen (SVK) gestellt werden. Wenn Ihre Krankenkasse nicht dem SVK angehörigt ist, wird das Kostengutsprachegesuch direkt dem Homecare-Anbieter zugesandt.